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Öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergie Frankenhofen"
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet "Windenergie Frankenhofen" liegt mit Begründung (Stand: 06.07.2020) inklusive Anlage und umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
29.07.2020 bis einschließlich 31.08.2020
gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Bauamt der VG Wilburgstetten aus. Während der allgemeinen Dienststunden können die Unterlagen im Bauamt der VG Wilburgstetten, alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Während der Auslegungszeit können Anregungen/Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Über die abgegebenen Anregungen/Stellungnahmen entscheidet der Marktgemeinderat. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet "Windenergie Frankenhofen" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmässigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Amtliche Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahlt Bayern am 08.10.2023
Das Wahlamt der VG Wilburgstetten bittet zu beachten, dass alle amtlichen Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahl Bayern am 08.10.2023 an der Anschlagstafel des Rathauses und er VG Wilburgstetten aushängen und als amtlich bekanntgemacht gelten.