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Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige
Beschreibung
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
Voraussetzungen
Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen.
Verfahrensablauf
Hinweise
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.
Fristen
Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers
Kosten
etwa 70 - 153 EUR
Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlagen
- Gebührenordnung der Handwerkskammer
- §§ 18 - 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Antrag auf Eintragung eines Betriebs (zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe)
Online Verfahren
Kosten
Ersteintragung mit Ausstellung der Handwerkskarte/Gewerbekarte
- für natürliche Personen EUR 70,00
- für juristische Personen oder Personengesellschaften EUR 130,00
Änderung der Eintragung mit Ausstellung einer neuen Handwerkskarte/Gewerbekarte, ausgenommen Namens- und/oder Adressänderungen EUR 40,00
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Berufsausbildung im Handwerk, Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
- Handwerk, Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
- Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, Beantragung einer Auskunft