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Zentrales Fahrerlaubnisregister, Beantragung einer Eigenauskunft

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.

Beschreibung

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert 

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013) 
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit 
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung 
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr 
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern 
  • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren 

Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter), nicht jedoch die Anschrift.

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister online erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten.

Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:

  • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus.
  • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
  • Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten.
  • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft. 
  • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
  • In einigen Fällen kann keine eindeutige Identifizierung erreicht werden, diese Fälle werden manuell nachbearbeitet. In diesen Fällen geben Sie bitte Ihren bevorzugten Rückkanal an.
  • Sie erhalten Ihre Auskunft über den von Ihnen gewählten Rückkanal.

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

  • Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)“ von der Website des KBA.
  • Füllen Sie füllen das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
  • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
  • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Postzugestellt.

Hinweise

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage nach Eingang im KBA.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Auskunftsersuchen per Post:

    • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses 
    • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

Kosten

Die Auskunft ist gebührenfrei.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
+49 461 316-0
+49 461 316-1650
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}

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