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Umwelttechnische Berufe, Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation
Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in der öffentlichen Wasserversorgung, der Abwasserableitung oder -entsorgung, oder der Kreislaufwirtschaft im Ausland erworben haben und verantwortliche Tätigkeiten als Fachkraft oder Meister in den Umwelttechnischen Berufen ausüben möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen. Umwelttechnische Berufe sind:
• Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Wasserversorgung
• Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung
• Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
• Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
• Geprüfte/r Wassermeister/in
• Geprüfte/r Abwassermeister/in
• Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
• Geprüfte/r Meister/in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie
• im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und – im Bereich der reglementierten Berufe – im Ausbildungsstaat zur Ausübung des Berufs berechtigt sind und
• beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet. Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule zuständigen Stelle und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.
- Abschlusszeugnisse und Fächerübersichten
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
- Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
- Identitätsnachweis
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse
z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- Bescheid und Briefe anderer zuständiger Stellen in Deutschland
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben.
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
- Verordnung über die Berufsausbildung in den Umwelttechnischen Berufen
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice