Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Weiltingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Kino, Beantragung einer Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino

Wenn Sie in Ihr Kino investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine Förderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Kinos in ganz Deutschland, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, mit bis zu EUR 315.000.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Smart Data / Kundenbindung / investive Marketingmaßnahmen, beispielsweise
    • Hard-und Software,
    • Lizenzen,
    • Ausgaben für Agenturen,
    • Rechtsberatung  und Programmierarbeiten sowie
    • Ausgaben für Werbeanlagen
    • Grünes Kino / Nachhaltigkeit / umweltschonende Verfahren, beispielsweise
      • Modernisierung von Heizungsanlagen,
      • Klima-und Lüftung,
      • Sanitäranlagen,
    • Investitionen zur Nutzung regenerativer Energien, beispielsweise
      • Solarenergie,
      • LED-Beleuchtung,
      • Kühlgeräte,
    • Systeme zur Trennung von Abfällen sowie zur Reduzierung von Abfällen und
    • Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich
    • Barrierefreiheit im Kino, beispielsweise
      • Errichtung Rampen und Aufzüge,
      • Herstellung einer barrierefreien Sanitäranlage,
      • Maßnahmen zur Anpassung des Brandschutzkonzepts an bestehende Normen
      • Anschaffung und Einbau von Technik für Seh-und Hörbehinderte,
      • Herstellung einer barrierefreien Webseite gemäß aktueller Normen und Verordnungen,
      • Einrichtung eines öffentlichen W-LANs,
      • Einrichtung von Wegeleitsystemen für Seh-und Hörbehinderte und
      • Einrichtung barrierefreier PKW-Stellplätze gemäß lokaler Bauvorschriften
    • Kassentechnik, wie beispielsweise Erneuerung von
      • Servern,
      • Workstations,
      • Kassenladen,
      • Ticket- und Bondrucker,
      • Scannern,
      • Netzwerktechnik,
      • Digital Signage und
      • Software
    • Projektions- und Tontechnik, zum Bespiel Erneuerung von:
      • Projektionstechnik sowie
      • Teilkomponenten, beispielsweise
        • Server,
        • Projektor,
        • Light Engine,
        • IMB,
        • Objektiv,
        • 3D-Einheit,
        • Lüfter und
        • Leinwand
    • Erneuerung der gesamten Tontechnik im Vorführraum und Zuschauersaal, beispielsweise:
      • Lautsprecher,
      • Verstärker,
      • Prozessor,
      • Veranstaltungstechnik, beispielsweise:
        • Mikrofontechnik,
        • Lichttechnik
    • Bestuhlung und Kinosaal-Ausstattung, beispielsweise:
      • Ausgaben zur Verbesserung des Zuschauersaals, beispielsweise:
        • Erneuerung der Bestuhlung,
        • Arbeiten an Wand,
        • Boden,
        • Decken,
        • Vorhang,
        • Kaschierung,
        • Unterkonstruktion,
        • Brandschutz-/Sicherheitstechnik und
        • Netzwerk-und Veranstaltungstechnik
    • Ausstattung der Besucherbereiche / Foyer, beispielsweise:
      • Modernisierungen des Foyers,
      • der Möblierung,
      • Verkaufstresen und
      • Gastronomietechnik
    • Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage, beispielsweise:
      • Modernisierungen der Außenwerbeanlage,
      • Schaukastenanlage,
      • Fassade und
      • Türen und Fenster

Auch gefördert Aufgrund der aktuellen Pandemie werden aktuell Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen des Kinos erforderlich sind   .

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, mit denen Sie begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben,
  • Sonderformen von Kinos, zum Beispiel:
  • Open-Air-Kinos,
  • Wanderkinos,
  • Autokinos,
  • Kinos in Hotels,
  • Gaststätten,
  • Kasernen,
  • Neueinrichtungen, Erweiterung oder Wiedereröffnung von Kinosälen,
  • Eigenleistungen,
  • Büro-und Verwaltungskosten,
  • Gebrauchtware,
  • Verbrauchsmaterial,
  • Leasing,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Filmmiete,
  • Lohnkosten,
  • den Kauf von Grundstücken und Gebäuden,
  • Reparaturen,
  • Wartungsverträge,
  • Supportleistungen,
  • Abonnementgebühren,
  • Garantien.

Wenn Sie in die Zukunftsfähigkeit Ihres Kinos investieren wollen, dann können Sie eine Förderung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bekommen.

Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl Ihrer Kinosäle ab:

  • wenn Sie ein Kino mit nur einem Saal haben, bekommen Sie bis zu EUR 60.000

und

  • wenn Sie ein Kino mit mindestens 2 Sälen haben, bekommen Sie bis zu EUR 45.000 pro Saal, max. EUR 315.000.

Förderungen von bis zu EUR 5.000 werden einmalig ausgezahlt.

Förderungen von mehr als EUR 5.000 werden je nach dem Fortschritt Ihrer Maßnahme und auf Anforderung in bis zu 4 Raten ausgezahlt.  

Spätestens zur Auszahlung der ersten Rate muss nachgewiesen werden, dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Vor Auszahlung der letzten Rate muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis in Form von Rechnungen und Überweisungsbelegen. Die Verwendung der Mittel hat innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung zu erfolgen.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino reichen Sie bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Anträge können stellen:

  • Kinobetreiber ortsfester Kinos
    • mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und mit maximal 7 Leinwänden
      • aus einem Bundesland mit eigenem Kinoförderprogramm
      • und
      • mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit
      • Die Wirtschaftlichkeit wird in der Regel anerkannt, wenn:
      • Ihr Kino in den vergangenen 3 Jahren durchschnittlich 275 Vorführungen hatte
      • und
      • durchschnittlich mindestens 9 Monate fortlaufenden Spielbetrieb nachweisen kann

Weitere Voraussetzungen:

Sie müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ihr Kino befindet sich in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnern

oder

  • Sie haben innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung eine prämierte Auszeichnung mit
    • Kinoprogrammpreis der BKM

oder

  • dem Kinopreis des Kinematheksverbunds

oder

  • einem Kinoprogrammpreis der Länder

oder

  • Sie haben einen Besucheranteil mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme

oder

  • Im Durchschnitt bestand in den letzten 3 Kalenderjahren 40 Prozent Ihrer Gesamtprogrammierung (vorgeführte Filmtitel) aus deutschen und andere europäischen Filmen. Bei der Programmierung ist die Anzahl der Titel ausschlaggebend.

Sie müssen den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino online und schriftlich bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen:

  • Den Antrag stellen Sie online über das Antrags- und Meldungsportal der FFA. Dort können Sie auch alle erforderlichen Unterlagen hochladen.
  • Füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus und senden Sie es ab. Danach drucken das versendete Antragsformular aus und unterschreiben es. Das unterschriebene Antragsformulars, schicken Sie innerhalb von 5 Tagen nach der Online-Antragstellung per Post an die FFA, um den Antrag rechtsverbindlich zu stellen.
  • Die FFA prüft Ihren Antrag. Wenn die FFA Ihren Antrag bewilligt, erhalten sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
  • Sie beginnen jetzt mit der Maßnahme.
  • Hinweis:
    • Sie können gegebenenfalls auch beantragen mit Ihrer Maßnahme zu beginnen, bevor Ihr Zuwendungsbescheid ausgestellt wird.
  • Wenn Sie eine Rate ausgezahlt bekommen möchten, stellen Sie online den Antrag auf Ratenauszahlung und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Druckern Sie das elektronisch versendete Ratenauszahlungsformular aus und unterschreiben Sie es. Das unterschriebene Antragsformularschicken Sie per Post an die FFA.
  • Die FFA prüft Ihren Antrag auf Ratenauszahlung und überweist bei Vorliegen aller Nachweise die Rate.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, stellen Sie online den Antrag auf Verwendungsnachweisprüfung verbunden mit der Auszahlung der letzten Rate bei der FFA:
  • Sie erstellen online einen Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Füllen Sie das Formular für die Verwendungsnachweisprüfung elektronisch aus und senden Sie es ab. Danach drucken Sie das versendete Formular aus und unterschreiben es. Das unterschriebene Formular schicken Sie per Post an die FFA.
  • Die FFA prüft den Verwendungsnachweis und überweist bei Vorlage aller Nachweise die letzte Rate.

  • für die Antragstellung: keine, Anträge können laufendgestellt werden
  • Verwendung der Mittel: innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung
  • Vorlage Verwendungsnachweis: bei der Auszahlung der letzten Rate, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes

Hinweise:
Sie dürfen erst mit der Maßnahme beginnen, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können die Fristen auf Antrag verlängert werden.

keine

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 8 Wochen

Hinweis:
Die Bearbeitungsdauer kann nur eingehalten werden, wenn der Antrag vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird.
 

  • §§ 23 und 44, §§ 91 und 100 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
  • §§ 134 bis 144 Filmfördergesetz 2016 (FFG)
  • Allgemeine Rechtsgrundlagen

Filmförderungsanstalt

AdresseFilmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
+49 30 27577-0+49 30 27577-0
+49 30 27577-111+49 30 27577-111

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)

Infobereich